Mein Kind kommt in die Schule
Wer ist schulpflichtig?
Grundsätzlich sind mit Beginn des Schuljahres 2024/25 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder schon einmal vom Schulbesuch zurückgestellt wurden bzw. den Einschulungskorridor genutzt haben (Art. 37 BayEUG).
Einschulungskorridor
Wann ist Ein Kind Schulfähig?
Ein Kind ist schulfähig, wenn es geistig, sozial und emotional so weit entwickelt ist, dass es voraussichtlich erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann.
Für Kinder, die vom 1. Juli bis 30. September sechs Jahre alt werden, gilt eine besondere Regelung. Diese Kinder können ein Jahr später eingeschult werden.
Sie durchlaufen das Anmelde- und Einschulungsverfahren wie alle anderen Kinder. Auf Grundlage der gewonnen Erkenntnisse berät die Schule die Eltern und spricht eine Empfehlung aus.
Bis zum 10. April müssen die Erziehungsberechtigten schriftlich mitteilen, ob sie ihr Kind ein Jahr später einschulen möchten.

KI-generiert
